Allgemeine Vorbemerkung
Dem Angebot liegen die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers (wenn vorhanden), die aktuelle Fassung der VOB Teil B und C, soweit sie diese Ausschreibung betreffen und das Leistungsverzeichnis zugrunde.
Sämtliche Materialien für die ausgeschriebenen Leistungen sind von einem Systemhersteller zu beziehen und nach dessen Werkvorschriften und Verarbeitungsrichtlinien zu verarbeiten.
Systemhersteller:
Baustoffwerk RYGOL GmbH & Co. KG
SAKRET Trockenbaustoffe
Deuerlingerstraße 43
93351 Painten
Strom und Wasser wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Kosten sind vom Bieter zu tragen.
Vor Arbeitsbeginn hat sich der Auftragnehmer über die am Objekt anzutreffenden Gegebenheiten zu informieren. Bedenken gegen die Ausführung sind dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Maßnahmen zur Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften, insbesondere bezüglich der Unfallverhütung und des Unfallschutzes sind mit in die Preise einzukalkulieren.
Aufmaß und Abrechnung
Grundlage ist die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB).
Folgende Normen aus der VOB sind besonders mit ihren Teilen
- A – DIN 1960
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
- B – DIN 1961
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- C - DIN 18299
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- C - DIN 18332
Natursteinarbeiten
- C – DIN 18352
Fliesen- und Plattenarbeiten
sowie die Vorschriften vom Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB-Merkblatt, die technischen Merkblätter des Werkmörtellieferanten und der nachfolgende Text des Angebotes zu beachten.
Genehmigung
Kosten erforderlicher, behördlicher Genehmigung der Absperrmaßnahmen, Sondernutzungsgebühren usw. werden auf Nachweis erstattet.
Baustrom und Bauwasser bauseits
Baustrom und Bauwasser werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Herstellung der Entnahmestellen, der Vorhaltung sowie späteren Räumung ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Einrichten der Baustelle/Geräte und Maschinen
Lieferung, Installation und Vorhaltung der erforderlichen Geräte und Maschinen, einschl. der Betriebskosten und späteren Demontage und Abtransport zur Durchführung der Baumaßnahme sind in die entsprechende Position einzukalkulieren.