Für die Ausführung und Abrechnung von Putzarbeiten gelten die Bestimmungen der VOB mit ihren Teilen:

  • Teil A, DIN 1960: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
  • Teil B, DIN 1961: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
  • Teil C, DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
  • Teil C, DIN 18350: Putz- und Stuckarbeiten
  • Teil C, DIN 18363: Maler- und Lackierarbeiten

sowie die Vorschriften der DIN V 18550 "Putz und Putzsysteme", die technischen Merkblätter des Werkmörtellieferanten und der nachfolgende Text des Angebotes als vereinbart.

Die Leistungen umfassen die Lieferung aller Baustoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagerung auf der Baustelle sowie den Transport zur Einbaustelle.

Strom und Wasser werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Kosten sind vom Bieter zu tragen.

Der Auftragnehmer hat den Untergrund und die baulichen Voraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen. Bestehen Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeitsschritte und Vorgaben, so sind diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen (siehe VOB, Teil B).

Bauschutt, Abfälle u. ä. in bauseits gestellte Container entsorgen (Baustellentransport ist in den Einheitspreisen enthalten). Die Entsorgung zur Deponie erfolgt durch den Auftraggeber bzw. wird gesondert vergütet.

Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Putzmaterialien sind von der Firma

                 RYGOL Baustoffwerk GmbH & Co. KG, SAKRET Trockenbaustoffe

zu beziehen. Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten, muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität und Eigenschaften nachgewiesen werden. Alternativangebote sind als solche kenntlich zu machen.

 

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