Page 189 - rygol_lieferprogramm_2025
P. 189
Allgemeine Geschäftsbedingungen 187
■ BEDINGUNGEN ZUM AUFSTELLEN/ BEFÜLLEN VON
BAUSTELLENSILOS
Für die Auswahl sowie die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Zufahrt und des Während der Standzeit ist der Unterbau, auf dem das Silo steht, ständig auf etwai-
Aufstellortes ist in der Regel der Betreiber auf der Baustelle verantwortlich. ges Einsinken zu beobachten. Ggf. sind rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Der Aufstellplatz für die Silos ist so zu wählen und vorzubereiten, dass das Silo- Die Aufnahmeseite des Silos für den Transport sollte Tag und Nacht für die Anfahrt
stellfahrzeug und die Siloauflieger auf sicherer Fahrbahn an- und abfahren können. des Silofahrzeuges bzw. des Siloaufliegers freigehalten werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Fahrzeuge ein Gesamtgewicht von bis zu 40 to
haben können. Bei Nachblasungen sind die Füll- und Entlüftungsleitungen auf freien Durchgang
sowie sämtliche Sicherheitseinrichtungen auf die Funktionsfähigkeit zu überprü-
Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen ist zu be- fen; der Staubsack ist anzuschließen.
achten bzw. beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu erfragen.
Beim Nachblasen dürfen sich keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich des
Der vom Betreiber ausgewählte Stellplatz ist eindeutig zu kennzeichnen. Er muss Silos aufhalten.
eben und mindestens 3,0 x 3,0 m groß sowie gegen Unterspülung und seitliches
Abrutschen gesichert sein. Das Silo muss eine Restmenge von mind. 2 to Material enthalten um eine Entmi-
schung beim Nachblasen zu vermeiden.
Werden Baustellensilos im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt, so ist seitens
des Nutzers bei der Gemeinde oder unteren Verkehrsbehörde eine entsprechende Der Betreiber hat während der Silobenutzung den Füllstand regelmäßig zu prüfen
Sondernutzungserlaubnis für die betroffene Fläche einzuholen und dem Silostel- und rechtzeitig nachzubestellen.
ler/(Mörtel-)Hersteller vor dem Aufstellen nachzuweisen. Das jeweilige Silo muss
mit reflektierenden Folien in den Farben Rot und Weiß sowie Warnlampen gekenn- Beim Befüllen des Silos ist der Unterbau, auf dem das Silo steht, ständig auf etwa-
zeichnet werden. iges Einsinken zu beobachten. Ggf. ist das Nachblasen abzubrechen, Gegenmaß-
nahmen sind einzuleiten.
Die Bodenbelastung beträgt bei einem gefüllten Silo bis zu 0,3 N/mm². Dement-
sprechend ist die Tragfähigkeit des Aufstellplatzes sicherzustellen. Bei unzurei- Die Silos müssen stoßfrei befüllt werden. Der im Silo entstehende Fülldruck darf 0,1
chender Tragfähigkeit des Bodens ist eine Fundamentierung durchzuführen. Im bar nicht überschreiten. Das Ablassen des Restdrucks aus dem Füllfahrzeug darf
Regelfall sind Stahlbetonfundamente zu wählen. Dabei ist Platten- oder Streifen- nicht über das Baustellensilo erfolgen.
fundamenten der Vorzug vor Einzelfundamenten zu geben.
Vor dem Verladen des Silos auf das Silostellfahrzeug müssen alle vom Betreiber
Anstelle von Betonfundamenten kann auch ein Schwellenlager angelegt werden, angebauten Maschinen oder Anlagen entfernt sein.
wenn ein tragfähiger Untergrund mit einer zulässigen Bodenpressung von mehr als Vor dem Transport müssen Dach- und Standrahmen des Silos von Verschmutzun-
0,2 N/mm² vorhanden ist. Für ein Schwellenlager verwendete Bohlen müssen min- gen gesäubert sein. Siloverschlusskappen müssen beim Transport geschlossen
destens 3,0 bis 3,5 m lang, 30 cm breit und 8 cm dick sein. Die Schwellen sind auf sein.
der Baustelle bereitzustellen, ggf. sind die Einbindetiefen von Fundamenten nach
1054 zu beachten. Für die zulässige Belastung des Baugrundes gilt DIN 1054. In Beim Verladen des Silos auf das Silostellfahrzeug dürfen sich keine unbefugten
Zweifelsfällen ist stets eine Berechnung bzw. ein Bodengutachten erforderlich. Personen im Gefahrenbereich des Baustellensilos aufhalten.
Beim Aufstellen dürfen sich keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich des
Silos befinden. Beim Aufstellen im Bereich von Baugruben und Gräben ist gemäß
DIN 4124 Baugruben und Gräben/Böschungen, Arbeitsraumarbeiten, Verbau dar- Zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung und das Betreiben
auf zu achten, dass der notwendige Sicherheitsabstand gewährleistet ist. von Drucksilos
Baustellensilos dürfen nur an den Aufnahmebeschlägen und nur mit dafür geeig- Vor dem Druckaufbau ist zu kontrollieren, ob die Einblas- und Entlüftungsleitung
neten Geräten durch befugtes Personal transportiert oder umgestellt werden. sowie der Domdeckel geschlossen und dicht sind. Das Überprüfen bzw. Anlüften
des Sicherheitsventils ist regelmäßig durchzuführen.
Ein Krantransport ist nur nach Maßgabe des Siloherstellers (gemäß Betriebsanlei-
tung für das Silo) und nur im restlos entleerten Zustand zulässig. Ggf. ist Rückspra- Es dürfen nur vom Hersteller bzw. Eigentümer des Behälters zugelassene Verdich-
che mit dem Silosteller zu halten. ter zur Herstellung des Überdrucks verwendet werden. Silos müssen vor dem Be-
füllen drucklos gemacht werden. Der Kugelhahn muss geschlossen sein.
Im Zuge der Siloaufstellung händigt der Hersteller dem Betreiber des Baustellensi-
los eine Betriebsanleitung aus, die ggf. auch damit verbundene Geräte (z. B. Rütt- Der Betriebsdruck von 2 bar darf nicht überschritten werden. Vor dem täglichen
ler, Mischmaschine) umfasst. Der Betreiber setzt die Inhalte der Betriebsanleitung Arbeitsende und dem Transport müssen die Silos drucklos gemacht werden.
in eine baustellenbezogene Betriebsanweisung um. Beispiele für eine Betriebsan-
leitung befinden sich in der BGR 117-2. Die unter Druck stehenden Silos dürfen unter keinen Umständen geöffnet werden.
Änderungen oder Reparaturen dürfen nur vom Lieferanten oder mit seinem aus-
Zur Verbesserung des Materialauslaufverhaltens dürfen nur vom (Silo-)Hersteller drücklichen Einverständnis durchgeführt werden.
genehmigte und werkseitig montierte Rüttler verwendet werden. Zur Befestigung
des Rüttlers dient ausschließlich die angeschweißte Rüttlerplatte. Ein Rüttler darf Der Domdeckel darf auf der Baustelle grundsätzlich nicht geöffnet werden! Ach-
nur zeitgleich mit einer Förderanlage oder der Mischmaschine in Betrieb sein. Bei tung, Lebensgefahr!
leeren Silos ist der Rüttler sofort auszuschalten.
Leere Behälter müssen ggf. gegen Windkräfte verankert werden, besondere Vor-
Die Entlüftungsleitungen drucklos betriebener Silos sind stets offen zu halten; es sicht ist geboten im Randbereich von Baugruben, Rohrgräben, Böschungen u. ä.,
darf sich weder Druck noch Unterdruck im Behälter aufbauen. bei aufgeschüttetem Boden, bei längerer Standzeit des Behälters sowie bei un-
günstigen Witterungsbedingungen (z. B. bei gefrorenem Boden).
AGB

